Rechtliche Infos
Ski alpin, Snowboard (und verwandte Geräte) im freien Schneesportraum
Unter freiem Schneesportraum versteht man jenes alpine Gelände, das nicht als
Piste oder Route deklariert und daher nicht vor alpinen Gefahren gesichert ist.
Variantenfahren:
Unter Variantenfahren versteht man das Abfahren im freien Schneesportraum im Nahbereich einer Piste bzw. Route, wobei die Variante nicht mit einem Aufstieg verbunden ist und wieder in eine Piste/Route münden muss.
Ausbildung:
Ausbildung zur staatlich geprüften Berg- und Skiführerin / Berg- und Skiführer, zumindest aber Berg- und Skiführeranwärterin / Berg- und Skiführeranwärter, deren / dessen Abschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, staatlich geprüfte Skilehrerin / staatlich geprüfter Skilehrer, staatlich geprüfte Skiinstruktorin / Skiinstruktor mit Alpinausbildung, Skitourenwartin / Skitourenwart bzw. Instruktorin Skitouren / Instruktor Skitouren, Lehrwartin hochalpin / Lehrwart hochalpin oder zur Landesskilehrerin/zum Landesskilehrer mit Alpinausbildung, Instruktorin / Instruktor für Snowboardtouren, Snowboardinstruktorin / Snowboardinstruktor mit Alpinausbildung, Landesnowboardlehrerin / Landessnowboardlehrer mit Alpinausbildung, Diplomsnowboardlehrerin / Diplomsnowboardlehrer mit Alpinkurs, Diplomsnowboardführerin / Diplomsnowboardführer.
Organisation:
Zusätzlich zu den Bestimmungen für den organisierten Schneesportraum gelten: Für die Einschätzung der Gefahrensituation im freien Schneesportraum sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch die persönliche Erfahrung und die Kenntnis des Gebietes wesentlich. Die tatsächliche Gruppengröße ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Homogenität der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Fahrkönnen im Tiefschnee,...). Nötigenfalls ist das Variantenfahren mit 2 Gruppenleiterinnen/Gruppenleitern durchzuführen. Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften.
Sicherheit:
Eine Entscheidung über Antritt bzw. Fortsetzung einer Variantenfahrt hat auf Grund einer gewissenhaften Prüfung zu erfolgen und ist stets auf die jeweils herrschende Witterungslage (Lawinenwarndienste) abzustellen. Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms und das Mitführen einer üblichen Sicherheitsausrüstung (Lawinen-Verschüttetensuchgerät, Lawinensonde, Schaufel, Mobiltelefon) sind obligatorisch.
Touren im alpinen Gelände (Ski, Snowboard, Schneeschuhe, …)
Unter Tour versteht man das Aufsteigen mit Wintersportgeräten und die Talfahrt / Abstieg im freien Schneesportraum.
Ausbildung:
Ausbildung zur staatlich geprüften Berg- und Skiführerin / Berg- und Skiführer, staatlich geprüfte Skilehrerin mit Skiführerausbildung / Skilehrer mit Skiführerausbildung, Diplomsnowboardführerin / Diplomsnowboardführer, Skitourenwartin / Skitourenwart bzw. Instruktorin / Instruktor Skitouren, Instruktorin / Instruktor für Snowboardtouren, Instruktorin / Instruktor Winterwandern.
Organisation:
Zusätzlich zu den Bestimmungen für den organisierten Schneesportraum gelten: Für die Einschätzung der Gefahrensituation im freien Schneesportraum sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch die persönliche Erfahrung und die Kenntnis des Gebietes wesentlich. Touren sind grundsätzlich mit 2 Gruppenleiterinnen / Gruppenleitern durchzuführen. Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften. Neben der ausgebildeten Gruppenleiterin / dem ausgebildeten Gruppenleiter muss auch zumindest eine qualifizierte Begleitperson (fachkundige Zweite / fachkundiger Zweiter mit facheinschlägiger Ausbildung) eingesetzt werden. Die tatsächliche Gruppengröße ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Dauer der Tour und Homogenität der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Fahrkönnen im Tiefschnee, ...).
Sicherheit:
Eine Entscheidung über Antritt bzw. Fortsetzung einer Skitour hat auf Grund einer gewissenhaften Prüfung zu erfolgen und ist stets auf die jeweils herrschende Witterungslage (Lawinenwarndienste) abzustellen. Es hat die Leiterin / der Leiter sich hierzu des Rates ortskundiger, erfahrener und befugter Personen oder Stellen (z.B. Lawinenwarndienst, Polizei, Bergrettungsdienst, Skischulen) zu bedienen. Begleiterinnen / Begleiter und Schülerinnen / Schüler haben die übliche Sicherheitsausrüstung (Lawinen-Verschüttetensuchgerät, Lawinensonde, Schaufel, Mobiltelefon) mitzuführen. Für Abfahrten ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms erforderlich.
Quelle: Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen; Rundschreiben 17/2014